Sie sollten ein hohes Maß an Engagement und großes Interesse an gemeinnütziger Tätigkeit vorweisen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit von niedrigschwellige Betreuungs- und/oder Entlastungsleistungen i.S.d. SGB XI ist eine pflegefachliche Ausbildung nicht erforderlich. Sie sollten: - eine positive Haltung gegenüber den zu Betreuenden - soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten - Beobach ...” [komplette Beschreibung ansehen]
Jetzt bewerbenOb Pflegefachkraft oder Alltagshelfer - Als Helfer übernimmst Du Aufgaben, die üblicherweise von Familienmitgliedern erledigt werden und unterstützt Menschen so bei der Bewältigung ihres Alltags.