1) Finanzierung über die Pflegeversicherung
Sie haben einen der Pflegegrade 1 bis 5? Dann haben Sie Anspruch auf eine Kosten-Finanzierung über die Pflegekasse im Rahmen von sogenannten “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen”. Das sind bis zu 4.000 Euro, die Sie für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnräume nutzen können.
Ziel der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist es, “die häusliche Pflege in der Wohnung (zu) ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederher(zu)stellen”, so heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Gleichzeitig soll durch die Bezuschussung eine “Überforderung der Pflegepersonen” verhindert werden.1
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt? Dann erhöht die Pflegekasse die Zuschüsse entsprechend. Bei zwei pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt erhöhen sich die Beiträge auf 8.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei insgesamt 16.000 Euro. Das bedeutet, dass bis zu 4 Personen die volle finanzielle Unterstützung bekommen können. Das ist zum Beispiel für das betreute Wohnen relevant.
Gut zu wissen:
Sollte sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person so verändern, dass Sie nach Ausschöpfen des Gesamtbetrags weitere Umbaumaßnahmen benötigen, können Sie erneut einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Der Fall kann zum Beispiel bei einer fortschreitenden Demenz eintreten.
Was sind die Voraussetzungen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zählen zu den gesetzlichen Pflegeleistungen der Pflegekasse und sind in §40 SGB XI verankert. Zu den Voraussetzungen heißt es hier:
“Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.”2
Zur Erinnerung: Die grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige einen der Pflegegrade 1 bis 5 hat.
Was zählt zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?
Die Pflegekasse gewährt Ihnen Zuschüsse für verschiedene Arten des Wohnungsumbaus:
- Bezuschusst werden zum Einen Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, so zum Beispiel
- Türvergrößerungen & Abbau von Türschwellen
- Umbau der Badewanne zur barrierefreien Dusche
- Einbau & Anpassung von Aufzügen
- Maßnahmen, die die Wohnsituation des Pflegebedürftigen erleichtern, wie zum Beispiel
- rollstuhlgerechter Ein- & Umbau von unterfahrbaren Küchenmöbeln
- Verlegung von rutschhemmenden Bodenbelägen
- Installation von Treppenliften
So stellen Sie den Antrag
Treffen die oben genannten Bedingungen auf Sie zu, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf eine Kosten-Finanzierung im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Hier genügt ein formloses Schreiben an die Kasse, in dem Sie Ihren Bedarf darlegen sowie die entsprechend gewünschten Umbaumaßnahmen am besten inklusive eines Kostenvoranschlags auflisten.
Hinweis: Sie können den Antrag auch nachträglich noch stellen, wenn Sie bereits mit den Umbaumaßnahmen begonnen haben. Beachten Sie aber unbedingt, alle Rechnungen und Quittungen aufzubewahren, denn diese müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, damit Sie die Kosten erstattet bekommen. Wir empfehlen Ihnen aber, mit den Umbaumaßnahmen erst dann zu beginnen, wenn Ihr Antrag von der Pflegekasse bewilligt wurde. Damit gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen, falls sich doch Probleme mit der Finanzierung über die Pflegeversicherung ergeben.
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