Was ist eine Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b und warum lohnt sich die Weiterbildung?
Mit einer Weiterbildung nach §§ 43b, 53b (ehemals § 53c und § 87b Abs. 3 SGB XI) qualifizierst Du Dich für eine Bezeichnung als Betreuungskraft nach dem elften Buch des Sozialgesetzbuchs. In diesem Paragraphen ist die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen durch Betreuungskräfte geregelt.
Diese Regelung zur Betreuung von Pflegebedürftigen ist mit dem Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015 in Kraft getreten. Hintergrund ist der, dass die Betreuung von Pflegebedürftigen gestärkt werden sollte. Somit haben seit 2015 alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad ein Recht auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch qualifizierte Betreuungskräfte.
Es gibt viele Gründe, warum sich eine Weiterbildung zur Betreuungskraft lohnt. Du unterstützt und entlastet das Pflegepersonal und hast eine sinnstiftende Aufgabe. Außerdem ist Dein Job zukunftssicher, denn unsere Gesellschaft wird immer älter und somit gibt es massenweise offene Stellen für Betreuungskräfte.
Als Betreuungskraft übernimmst Du vielfältige und wertvolle Aufgaben in der Betreuung und Begleitung von Senioren und Menschen mit Hilfebedarf. Welche Tätigkeiten dazu im Detail zählen, erklären wir Dir im Folgenden.
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