Du suchst Jobs, mit denen Du schnell und unkompliziert Geld verdienen kannst? Die folgenden Ideen hilft Dir dabei, Deine Selbstständigkeit zu planen und zu starten:
Idee 1: Seniorenbetreuung privat anbieten
Insbesondere für ältere Menschen wird der Alltag zunehmend zu einer Herausforderung, die sie alleine nicht mehr bewältigen möchten oder können. Dennoch ist der Aufenthalt in den eigenen vier Wänden und ein gewohntes Umfeld elementar für das eigene Wohlbefinden. Aus diesem Grund bietet die Seniorenbetreuung viele Einsatzmöglichkeiten für Dich als nebenberuflich Selbstständiger.
Geeignet für...
Grundsätzlich jedermann, der gerne Zeit mit Senioren verbringt. Im besten Fall liegen Erfahrungen mit älteren Familienangehörigen oder Bekannten vor. Bei dieser Arbeit solltest Du je nach Kunde Geduld und Einfühlungsvermögen im Umgang mit anderen Menschen mitbringen.
Mögliche Aufgaben in der Seniorenbetreuung
Seniorenbetreuer oder Alltagshelfer können eine Reihe von Tätigkeiten anbieten, z. B. in den folgenden Bereichen:
Technik-Hilfe: Ältere Menschen können Reparaturen im Haushalt oft nicht mehr selbst lösen. Gerade, wenn Angehörige beruflich sehr eingespannt sind, können hier technikaffine Aushilfen gut einspringen.
Gesellschaft & Betreuung: Isolation ist ein großes Problem bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Denn genauso wichtig wie die körperliche ist auch die emotionale Versorgung. Wer gerne Zeit mit Menschen aller Altersgruppen verbringt, ist für diese nebenberufliche Selbstständigkeit genau richtig.
Transport & Begleitung: Wer ab einem bestimmten Alter auf das Auto verzichtet, verliert zugleich auch ein Stück mobile Unabhängigkeit. Gerade wenn regelmäßige Arztbesuche, Einkäufe oder andere Erledigungen gemacht werden müssen, ist dies für Betroffene und Angehörige sehr belastend. Mit Führerschein und Auto bieten sich hier gute Verdienstmöglichkeiten an.
Anmeldung zur Gewerbeerlaubnis – so geht’s
Die Leistungen die Du als Seniorenbetreuer erbringst fallen unter eine gewerbliche Tätigkeit. Daher benötigst Du als Seniorenbetreuer eine Gewerbeerlaubnis. Aber keine Angst, mit den folgenden drei Schritten kannst Du diese ganz leicht beantragen.
1. Schritt: Beim Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden
Wende Dich an das für Deinen Wohnort zuständige Gewerbe- oder Ordnungsamt. Dort wird geprüft, ob bei Dir alle Voraussetzungen zur Aufnahme eines Gewerbes erfüllt sind. Das Gewerbeamt informiert daraufhin automatisch verschiedene Stellen, u. a. das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), das statistische Landesamt, das Handelsregistergericht und die Berufsgenossenschaft, die in der Regel auf Dich zukommen sollte eine Handlung von Dir erforderlich sein.
2. Schritt: Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen
Wie nach der Anmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt ist der nächste Schritt die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt. Wie oben bereits angedeutet, erhältst Du in der Regel automatisiert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt, den Du ausgefüllt ans Finanzamt zurückschickst. An dieser Stelle ist es ratsam einen Steuerberater zu kontaktieren.
3. Schritt: Anmeldung bei der IHK
Eine Mitgliedschaft bei der IHK ist für nebenberuflich Selbstständige verpflichtend. Über die Website der IHK findest Du alle nötigen Informationen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags hängt vom geschätzten Jahresgewinn ab. Bis zu einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von 5.200,00 € fallen keine Mitgliedsbeiträge an.
4. Schritt: Registrierung bei der Berufsgenossenschaft
Innerhalb von einer Woche nach Gründung Deines Kleingewerbes solltest Du Dich außerdem bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für die gesetzliche Unfallversicherung anmelden. Fülle dazu dieses Formular aus und sende es ausgefüllt an die BGW zurück.
Idee 2: Als Haushaltshilfe vermarkten
Eine weitere Idee ist, Dich im Rahmen Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit als reine Haushaltshilfe zu vermarkten. Dies bietet sich beispielsweise für Personen an, die pflegerische oder betreuerische Aufgaben meiden möchten und dennoch die Arbeit in einem häuslichen Umfeld schätzen.
Geeignet für...
Alle Personen, die gerne und effizient im Haushalt anpacken können. Hier sind vor allem Sorgfalt, Gründlichkeit, Ausdauer und Fertigkeiten in der Hauswirtschaft gefragt.
Mögliche Aufgaben als Haushaltshilfe
Reinigung von Fußböden und Möbeln
Absaugen von Teppichböden und Polstermöbeln
Putzen von Fenstern, Wänden und Decken
Waschen, Bügeln und Zusammenlegen von Wäsche
Aufräumen diverser Räume sowie Betten herrichten
Kleinere Einkäufe, bspw. von Wasch- und Reinigungsmitteln
Aufräumen der Küche, u.a. Ein-und Ausräumen des Geschirrspülers
Fegen der Außenanlagen und kleinere Gartenarbeiten
Haushalts- oder Putzhilfe: Wie melde ich mich an?
Auch als Haushalts- bzw Putzhilfe musst Du für Deine nebenberufliche Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden. Unter “Idee 1” findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewerbeanmeldung.
Idee 3: Ambulante Grund- und Verhinderungspflege anbieten
Mit zunehmendem Alter oder Krankheit, kann zusätzlich zu einem betreuerischen Bedarf ein Pflegebedarf entstehen. Jedoch möchte nicht jeder Pflegebedürftige sofort in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden. Betroffene oder Familienangehörige entscheiden sich darum oft für eine ambulante Pflege im Eigenheim. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2016 wurde diese Variante der Pflege außerdem auch noch einmal bestärkt.
Geeignet für...
Anders als bei den vorherigen Ideen, sind für die rein pflegerische Tätigkeiten meist Fachberufsabschlüsse im Pflegebereich (z. B. examinierte Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger etc.) und/oder Abschluss als Pflegeassistent (z. B. Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer) notwendig.
Mögliche Aufgaben in der Grund- und Verhinderungspflege
Verhinderungspflege: Hier übernimmt eine externe Kraft die Vertretung in der Grundpflege für einen bestimmten Zeitraum, z. B. wenn Angehörige in den Urlaub fahren, krank geworden sind oder Freizeitaktivitäten nachgehen möchten.
Anmeldung – so geht’s
1. Schritt: Prüfe zunächst, ob ein Gewerbe vorliegt
Mit einer Ausbildung zur examinierte Pflegefachkraft oder ausgebildeten Pflegehelfer fällst Du mit Deiner Tätigkeit unter die sogenannten Freiberufe oder auch Katalogberufe (§ 18 EStG). In diesem Fall bist Du nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet.
Erledigst Du während Deiner freiberuflichen Tätigkeit jedoch ebenfalls gewerbliche Leistungen (wie die Unterstützung im Haushalt), musst Du diese streng genommen separat über einen Gewerbeschein abrechnen. Aus diesem Grund kann es Sinn machen, bei zugleich pflegerischen als auch nicht-pflegerischen Tätigkeiten gänzlich auf die Freiberuflichkeit zu verzichten und lediglich ein Gewerbe anzumelden. Sprich diesbezüglich am Besten mit Deinem Steuerberater.
2. Schritt: Melde Dich beim Gesundheitsamt
Finde dazu zunächst heraus, welches Gesundheitsamt für Deine Stadt oder Gemeinde zuständig ist. Beim Gesundheitsamt vor Ort oder auf der Internetseite erhältst Du ein Anmeldungs-Formular zum Ausfüllen (siehe Idee 1).
3. Schritt: Gib Deinem Finanzamt Bescheid
Meldest Du ein Gewerbe an, erhältst Du kurz darauf einen steuerlichen Erfassungsbogen Deines Finanzamts, den Du ausgefüllt zurücksenden musst (eine Anleitung findest du hier).
Bist du als Freiberufler tätig, solltest Du jedoch aktiv Kontakt zu Deinem zuständigen Finanzamt aufnehmen um Deine Freiberuflichkeit dort anzumelden. Dies solltest Du spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Deiner Tätigkeit tun.