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Katharina Hahn | 19.10.2020 | 4 Minuten Lesezeit

Pflege eines Angehörigen trotz Fulltime-Job: So gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Sie sind berufstätig und ein Familienmitglied ist plötzlich auf Ihre Hilfe und Pflege angewiesen? Es gibt unterschiedliche Hilfsangebote, die Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Anspruch nehmen können. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr!

Die Pflege eines Familienmitgliedes oder Angehörigen kann plötzlich und ungeplant auftreten. Die Gründe dafür sind verschieden. Ob Unfall, Alter oder Krankheit - wenn ein Familienmitglied der Pflege bedarf ist Eile geboten. Aber was tun Sie, wenn Sie in Vollzeit berufstätig sind? 

Pflegezeit in Anspruch nehmen

Die Pflegezeit ist eine Möglichkeit der Entlastung, um Job und Familie unter einen Hut zu bekommen.

“Der Anspruch auf Pflegezeit wird Beschäftigten gewährt, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen”, teilt das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit mit. 

Berufstätige haben so die Möglichkeit eine Freistellung für die häusliche oder außerhäusliche Pflege eines Angehörigen zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht für alle Pflegegrade für eine Dauer von bis zu sechs Monaten. Als nahe Angehörige zählen neben Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Stiefeltern auch Ehegatten, Lebenspartner und Geschwister.

Besonderer Kündigungsschutz

Haben Sie vor bei Ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit zu beantragen sollten Sie einige Dinge beachten. Die bestehende Pflegebedürftigkeit Ihres Familienmitgliedes muss dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nachgewiesen werden. Wollen Sie nur Ihre Arbeitszeit verringern? Auch kann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine anteilige Freistellung als schriftliche Vereinbarung festgehalten werden. 

Sie genießen maximal zwölf Wochen vor Beginn und bis zur Beendigung der Pflegezeit  einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

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Familienpflegezeit als Alternative

Als beschäftigte Person haben Sie einen Anspruch auf Familienpflegezeit. In diesem Zeitraum von bis zu 24 Monaten haben Sie die Möglichkeit die Pflege eines Angehörigen oder Familienmitgliedes in häuslicher Umgebung zu übernehmen und sich freistellen zu lassen. 

Achtung:

"Dieser Rechtsanspruch gilt nur bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten", teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit. Wenn ein Angehöriger über einen längeren Zeitraum pflegebedürftig ist, haben Sie ebenso Anspruch darauf Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung durch die familiäre Situation

“Wird ein naher Angehöriger pflegebedürftig hat ein Beschäftigter das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben”, teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit.

Wichtig ist, dass unter anderem eine Notwendigkeit vorliegt der Arbeit fernzubleiben. Notwendige Situationen sind unter anderem die Pflege oder pflegerische Versorgung einer Person im familiären Kontext zu organisieren. Diese liegt z.B. nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall vor.

Wer kann die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen?

Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens. Wichtig bleibt auch hier: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer mit und hinterlegen Sie eine ärztliche Bescheinigung zur Arbeitsbefreiung. 

Finanzielle Unterstützung mit dem Pflegeunterstützungsgeld

Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird laut Bundesministerium für Gesundheit in einer akuten Pflegesituation das Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Für Arbeitnehmer dient diese Art der Lohnersatzleistung zur Unterstützung in einer Notsituation, damit die Pflege sichergestellt und organisiert werden kann. Das Pflegeunterstützungsgeld kann aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19 Pandemie bis zum 30. September 2020 für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Liegt eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung aufgrund einer akut auftretenden Pflegesituation vor, haben Beschäftigte die Möglichkeit bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Liegt durch COVID-19 eine pandemiebedingte Pflegesituation vor, können bis zu 20 Tage in Anspruch genommen werden. Auch diese Regelung ist bis zum 30. September befristet.

Unser Fazit

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus. Wer als Arbeitgeber langfristig Beschäftigte gewinnen möchte, kann vor allem mit flexiblen Arbeitszeiten punkten. Familienbewusste Arbeitszeiten erleichtern besonders den Alltag von Familien mit einer pflegebedürftigen Person. Insbesondere bei Unternehmen mit mehr als 15 Personen sind Teilzeitmodelle für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beanspruchbar. 

Auch Pflegix bietet Familien Möglichkeiten zur Entlastung und hat es sich zum Ziel gesetzt, hilfsbedürftige Menschen zu Hause mit der bestmöglichen Unterstützung zu versorgen. Finden Sie bei Pflegix den passenden Alltagshelfer, Seniorenbetreuer oder eine Einkaufshilfe. Unsere Helferinnen und Helfer von Pflegix sind im Alltag stets an der Seite von Familien und Angehörigen.

Damit Familie und die Pflege einer angehörigen Person erfolgreich vereinbart werden können, bedarf es einer guten Organisation - auch in Abstimmung mit dem eigenen Arbeitgeber. Aber nicht nur Arbeitnehmer profitieren: Auch Unternehmen können von unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen ihren Nutzen ziehen. Neben motivierten Arbeitnehmern können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber zusätzlich steigern. Sind Sie selbst Arbeitgeber? - Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter und profitieren Sie gemeinsam mit den Kooperationsangeboten von Pflegix. Sie entlasten Ihre Mitarbeiter - wir übernehmen die Umsetzung. Informieren Sie sich hier.

Geschrieben am 05.08.2020 von Katharina Hahn

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Inhalt
  • Pflegezeit in Anspruch nehmen
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Familienpflegezeit als Alternative
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung durch die familiäre Situation
  • Finanzielle Unterstützung mit dem Pflegeunterstützungsgeld
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  • Unser Fazit
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