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Katharina Hahn | 19.10.2020 | 3 Minuten Lesezeit

Übergangspflege: Hilfe nach dem Krankenhausaufenthalt

Die Übergangspflege kann in Situationen unterstützen, in denen Sie akut auf Hilfe angewiesen sind wie nach einem Krankenhausaufenthalt. Aber wer kommt dafür auf? Lesen Sie hier, wie Sie die Übergangspflege zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Immer wieder sind Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt auf weitere Pflege angewiesen. Hier kann die Übergangspflege im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Abhilfe leisten. Erfahren Sie, wie Sie die Übergangspflege optimal in Anspruch nehmen können. 

Wer kann die Übergangspflege in Anspruch nehmen?

Die Übergangspflege kann von jedem Versicherten genutzt werden, da jeder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ein Recht auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung hat. Besonders macht die Übergangspflege, dass Sie keinen Pflegegrad und dementsprechend auch kein Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung voraussetzt. 

Um die Übergangspflege zu beanspruchen, müssen jedoch besondere Umstände vorliegen. Sofern der Versicherte vorübergehend auf Hilfe im Haushalt angewiesen ist, kann im Rahmen der Übergangspflege z.B. eine Haushaltshilfe beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass niemand anderes, im gemeinsamen Haushalt der betroffenen Person, in der Lage ist diesen vorübergehend weiterzuführen. 

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Nutzen Sie unser wachsendes Netzwerk von über 15.000 motivierten Helfern, um die passende Unterstützung zu finden.

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Notwendigkeit der Übergangspflege nachweisen

Damit Sie als versicherte Person erst richtig Gebrauch von der Übergangspflege machen können, muss der behandelnde Arzt Ihnen die Notwendigkeit bescheinigen. Dies geschieht über die sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. 

In der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung müssen, z.B. für die Beantragung einer Haushaltshilfe, folgende Angaben gemacht werden:

  • der Grund des Bedarfs einer Haushaltshilfe

  • der Umfang des Unterstützungsbedarfs 

  • die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahme

Dauer der Übergangspflege

Die Übergangspflege kann je Krankheitsfall für einen Zeitraum von vier Wochen genutzt werden. Dieser Zeitrahmen bezieht sich auf die Unterstützung im häuslichen Bereich. Leben zusätzlich noch Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im gleichen Haushalt ist sogar Unterstützung von bis zu 26 Wochen möglich.

Leben keine Kinder im gleichen Haushalt ist in begründeten Fällen auch eine Unterstützung über die vier Wochen hinaus möglich. Die jeweiligen Umstände werden nach Bedarf im Einzelfall individuell geprüft.

Soll die Kurzzeitpflege, also die vorübergehende Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung, als Übergangspflege genutzt werden, gelten hier die gleichen Regeln wie für die Kurzzeitpflege unter normalen Umständen. Das heißt, dass die Kurzzeitpflege pro Jahr für bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden kann. Das verfügbare Budget beschränkt sich auf 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Übergangspflege jetzt beantragen

Wenn Sie die Übergangspflege in Anspruch nehmen möchten und die Voraussetzungen dafür erfüllen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dafür steht Ihnen in der Regel online ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Je nach Krankenkasse kann es aber auch sein, dass Sie entsprechende Antragsunterlagen telefonisch anfordern müssen. Erkundigen Sie sich am besten auf der Website Ihrer Krankenkasse, wie diese die Beantragung der Übergangspflege handhabt.

Regelungen einzelner Krankenkassen

Im Folgenden sehen Sie beispielhaft welche Regelungen bei der BARMER, der DAK, der Knappschaft und der TK gelten. Folgen Sie dazu einfach den hinterlegten Links:

  • BARMER

  • DAK

  • Knappschaft

  • Techniker Krankenkasse

Wichtig:

Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie diese die Übergangspflege handhabt. Nur so können Sie sichergehen, die gewünschte Unterstützung zu erhalten.

So kann Pflegix bei der Übergangspflege helfen!

Unsere Pflegix-Helfer können Sie im Rahmen der Übergangspflege, z.B. durch Hilfe im Haushalt, unterstützen. Unter den mehr als 15.000 Helfern, die deutschlandweit tätig sind, finden Sie die Haushaltshilfe oder die häusliche Pflege, die Sie in Ihrer aktuellen Situation benötigen. Dazu müssen Sie sich lediglich auf unserer Online-Plattform registrieren und Ihre individuelle Anfrage erstellen!

Damit Ihre Krankenkasse für die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Pflegix entstehenden Kosten der Übergangspflege aufkommt, müssen Sie sich im Vorfeld informieren, ob Sie Ihre Hilfe selber organisieren können oder ob Unterstützung durch einen Vertragspartner Ihrer Krankenkasse stattfinden muss. 

Fazit: Wichtige Unterstützung durch die Übergangspflege!

Für den Fall, dass Sie aufgrund eines akuten gesundheitlichen Zustands, einer Krankheit oder eines Krankenhausaufenthalts vorübergehend Unterstützung benötigen, ist die Übergangspflege eine wertvolle Hilfe. Sie ermöglicht es, dass nicht nur Personen mit Pflegegrad Unterstützung erhalten, sondern auch Menschen ohne diesen, die nur zeitweise auf Hilfe angewiesen sind.

Ihre Krankenkasse unterstützt Sie durch die Finanzierung und teilweise auch bei der Suche nach geeigneter Unterstützung in Form der jeweiligen Vertragspartner. Aber auch über unsere Online-Plattform Pflegix haben Sie die Möglichkeit einfach und schnell individuelle Unterstützung zu finden! Jetzt nachschauen, ob ein Pflegix Helfer in Ihrer Nähe ist. Bei Fragen zu unseren Helfern steht unser Care-Team Ihnen über den Dienst von Whatsapp zur Verfügung.

Geschrieben am 18.06.2020 von Katharina Hahn

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Inhalt
  • Wer kann die Übergangspflege in Anspruch nehmen?
  • Notwendigkeit der Übergangspflege nachweisen
  • Dauer der Übergangspflege
  • Übergangspflege jetzt beantragen
  • Regelungen einzelner Krankenkassen
  • So kann Pflegix bei der Übergangspflege helfen!
  • Fazit: Wichtige Unterstützung durch die Übergangspflege!
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