Auch für Privatversicherte gibt es ein Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). In dem Verzeichnis finden Privatversicherte, ähnlich wie gesetzlich Versicherte, auch eine Auflistung aller Pflegehilfsmittel. Das Verzeichnis wird vom PKV-Verband geführt und regelmäßig aktualisiert.
Auch hier wird bei den Pflegehilfsmitteln nochmals genau unterschieden:
Pflegehilfsmittel die Beschwerden lindern (zum Beispiel Lagerungsrollen)
Pflegehilfsmittel zum direkten Verbrauch (zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Schutzbekleidung oder Desinfektionsmittel)
Generell gilt, auch Privatversicherte haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie haben:
“Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Pflegehilfsmittel oder deren leihweise Überlassung, wenn und soweit die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der versicherten Person beitragen oder ihr eine selbständigere Lebensführung ermöglichen”, teilt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zum Thema Pflegehilfsmittel für Privatversicherte mit.
Unser Tipp für Sie: Um weitere Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen auch bei der privaten Krankenversicherung darauf zu achten, welche Pflegehilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung eingetragen sind.
Sind Sie privatversichert und entscheiden sich für Pflegehilfsmittel, die über das notwendige Maß hinausgehen, müssen Sie für alle weiteren Kosten nach §33 Abs. 6 und 7 Sozialgesetzbuch (SGB) selbst aufkommen.