Da sowohl gesetzliche als auch private Pflegeversicherungen im Pflegefall nicht alle Kosten abdecken, also nur Teilkaskoversicherungen sind, empfiehlt es sich zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. So soll verhindert werden, dass im Ernstfall das Geld für die Pflege nicht ausreicht.
Es gibt drei verschiedene Arten einer Pflegezusatzversicherung. Diese Modelle sind
1. Pflegetagegeldversicherung,
2. Pflegekostenversicherung und
3. Pflegerentenversicherung.
Pflegetagegeldversicherung
Bei dem Modell der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte im Falle der Pflegebedürftigkeit einen festen Tagessatz. Die Höhe dieses Tagegelds wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie wird durch die Beitragshöhe und den vorhandenen Pflegegrad bestimmt und ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Der Versicherte kann frei über das Tagegeld verfügen, es kann z. B. für Heimkosten, pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Ein Kostennachweis muss nicht erbracht werden.
Pflege Bahr
Pflege Bahr ist eine durch staatliche Zuschüsse geförderte private Pflegezusatzversicherung, die Pflegetagegeldversicherungen fördert. Der Mindestbeitrag des Versicherten beträgt 15 Euro monatlich. Der Förderbeitrag der Pflege Bahr wird direkt mit den Beiträgen verrechnet, sodass der Versicherte weniger zahlen muss.
Die Leistungen der Förderung sind abhängig vom Pflegegrad und betragen in den Pflegegraden 1-4 jeweils einen unterschiedlichen Prozentsatz des insgesamt versicherten Pflegegeldes. Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten mindestens 600 Euro pro Monat.
Keiner darf von der Förderung ausgeschlossen werden, auch Menschen mit Vorerkrankungen können die Versicherung abschließen. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung übernimmt im Pflegefall einen Teil der nicht durch die Pflegeversicherung gedeckten Pflegekosten. Es werden entweder Kosten bis zu einem vorher festgelegten jährlichen Höchstbetrag oder ein Prozentsatz der angefallen Kosten erstattet.
Damit eine Kostenerstattung erfolgt, ist es nötig, dass die angefallenen Pflegekosten nachgewiesen werden. Der Pflegebedürftige erhält nur dann Geld von der Versicherung, wenn tatsächlich Kosten entstanden sind.
Die Pflegekostenversicherung erstattet häufig nur die Kosten für professionelle Pflegedienste, die Angehörigenpflege findet keine oder wenig Berücksichtigung. Auch Kosten, die im Zusammenhang mit der vollstationären Pflege entstehen, wie z. B. Verpflegung oder Unterbringung werden nicht erstattet.
Pflegerentenversicherung
Dem Versicherten wird ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit bis zum Lebensende eine monatliche Pflegerente ausgezahlt. Die Höhe der Pflegerente hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und wird im Vorfeld vertraglich festgelegt. Meistens erhält der Versicherte erst ab Pflegegrad 2 Leistungen.
Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Lebensversicherung aufgebaut, der Versicherte spart Kapital an aus welchem er später die monatliche Pflegerente bezieht. Über die Rente kann frei verfügt werden, so ist es z. B. egal, ob die Pflege zuhause oder im Pflegeheim erfolgt.
Was muss bei Pflegezusatzversicherungen beachtet werden?
Häufig muss für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dies ist durch die Zuteilung in einen Pflegegrad gegeben, in diesem Fall können weitere Untersuchungen entfallen.
Damit der monatliche Beitrag einer privaten Pflegezusatzversicherung möglichst niedrig ist, ist es ratsam frühzeitig eine Versicherung abzuschließen. Je früher eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie in der Regel.
Auch wenn mögliche Vorerkrankungen die Beiträge erhöhen, sollte der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß dargelegt und Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden.
Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließt, sollte sich sicher sein, die Beiträge langfristig zahlen zu können, da bei einem Zahlungsausfall möglicherweise sowohl der Versicherungsschutz als auch bereits geleistete Beitragszahlungen verfallen.
Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung ist einkommensunabhängig und hängt von Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss ab.
Je nach Art und Anbieter der Pflegezusatzversicherung werden unterschiedliche Beiträge fällig. Deswegen empfiehlt es sich, sich vorher genau zu erkundigen, welche Tarife und Leistungen zur Auswahl stehen.