(Stundenweise) Verhinderungspflege: Die 7 wichtigsten Infos vorab
Stundenweise Hilfe in Ihrer Nähe finden!
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Tim Kahrmann
07.08.2018
Lesezeit
4 Minuten
Bewertung
★ ★ ★ ★ ★
Mit der Verhinderungspflege erhalten pflegende Angehörige eine Entlastung von bis zu 1.612 Euro im Jahr. Wer leistungsberechtigt ist und wie Sie stundenweise Verhinderungspflege beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Die Höhe der Leistungen ist davon abhängig, wer die Verhinderungspflege ausführt. Es wird unterschieden zwischen Pflegepersonen, die
mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht im gleichen Haushalt leben und
Personen, die nahe Verwandte sind, in häuslicher Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.
Ist die Pflegeperson nicht verwandt bzw. verschwägert mit dem Pflegebedürftigen und lebt nicht im gleichen Haushalt, können bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.
Nahe Verwandte können grundsätzlich nur den 1,5-Fachen Betrag vom Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades erhalten (nähere Erläuterung siehe Tabelle). Jedoch können notwendige Aufwendungen wie z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden, sodass die in Anspruch zu nehmenden finanziellen Leistungen insgesamt bis zu 1.612 Euro betragen können. Dies gilt auch, wenn nahe Angehörige die Pflege erwerbsmäßig ausführen.
Pflegegrad | Verhinderungspflege durchgeführt von sonstigen Personen | Verhinderungspflege durchgeführt von nahen Angehörigen |
---|---|---|
Maximal Leistungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Euro | Maximal Leistungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Euro | |
1 | - | - |
2 | 1.612 | 474 (1,5-Faches von 316) |
3 | 1.612 | 817,50 (1,5-Faches von 545) |
4 | 1.612 | 1.092 (1,5-Faches von 728) |
5 | 1.612 | 1.351,50 (1,5-Faches von 901) |
Des Öfteren taucht die Frage auf, ob die Leistungen der Verhinderungspflege steuerpflichtig sind. Dies hängt davon ab, welche Person die Verhinderungspflege durchführt, wie oft diese durchgeführt wird und bei wie vielen Personen sie durchgeführt wird.
Für nahe pflegende Angehörige ist die Verhinderungspflege steuerfrei. Da es sich hier um eine Sozialleistung handelt, muss der Pflegebedürftige selbst auch keine Steuern zahlen.
Generell gilt: Wer jemanden pflegt, dafür Lohn erhält und sich unsicher ist, ob er Steuern zahlen muss, sollte sich mit seinem Finanzamt abstimmen. Grundsätzlich ist bei der Frage, ob Steuern gezahlt werden müssen oder nicht die Höhe des Einkommens entscheidend.
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Geschrieben am 07.08.2018 von Tim Kahrmann
(Stundenweise) Verhinderungspflege: Die 7 wichtigsten Infos vorab
Definition: Was versteht man unter Verhinderungspflege
Stundenweise Verhinderungspflege: flexibel und unkompliziert
Tipp: Unterscheidung tage- und stundenweise Verhinderungspflege
Welche Voraussetzungen gibt es für die Verhinderungspflege
Verhinderungspflege: Wer kann sie übernehmen
Verhinderungspflege-Antrag: So stellt man ihn richtig
Wie viel lässt sich über die Verhinderungspflege abrechnen
Verhinderungspflege und Pflegegeld
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Fazit: Stundenweise Verhinderungspflege als Entlastung pflegender Angehöriger!
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