Definition: Was ist Pflegegeld?
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Nina Klein
11.04.2019
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In diesem Artikel können Sie nachlesen, welche finanzielle Unterstützung im Pflegefall möglich ist und wer Anspruch auf Pflegegeld hat. Wie hängen Pflegegrad und Pflegegeld zusammen? Und muss Pflegegeld versteuert werden?
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Jeder Pflegebedürftige, der einem der Pflegegrade 2-5 zugeordnet ist, kann Pflegegeld beziehen. Falls noch kein Pflegegrad besteht, muss somit zuerst ein Antrag auf Einstufung bei der Krankenkasse gestellt werden, damit der Bedarf an Hilfe geprüft werden kann.
Liegt ein Pflegegrad vor, kann Pflegegeld ganz einfach bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Wird der Antrag genehmigt, erfolgt die Zahlung des Pflegegeldes rückwirkend ab Antragsstellung.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, sie können jedoch z.B. auf den Entlastungsbetrag zurückgreifen, um Unterstützung zu finanzieren.
Um Pflegegeld zu beziehen, muss der Pflegebedürftige außerdem ambulant gepflegt werden, also in häuslicher Umgebung. Für den Bezug von Pflegegeld darf die pflegebedürftige Person nicht in einem Pflegeheim unterkommen. Des Weiteren muss die häusliche Pflege durch die pflegebedürftige Person selbst organisiert werden.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, damit sichergestellt ist, dass der Pflegebedürftige gut im häuslichen Bereich versorgt ist und die Pflegepersonen im Bedarfsfall beratende Unterstützung erhalten können.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 müssen diese Beratung mindestens einmal im halben Jahr abrufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 mindesten einmal im Vierteljahr.
In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie viel Pflegegeld Pflegebedürftigen bei welchem Pflegegrad zusteht:
Pflegegrade | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
1 | — |
2 | 316 Euro |
3 | 545 Euro |
4 | 728 Euro |
5 | 901 Euro |
Stand: Februar 2020
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Geschrieben am 11.04.2019 von Nina Klein
Definition: Was ist Pflegegeld
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