Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)

Pflegereform: Was ändert sich jetzt in der Pflege?

Geld und Recht


Höhere Belastung

So viel kostet Sie jetzt ein Pflegeheimplatz

Endlich vereint

Budget Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Finanzzuschuss

Mehr Geld von der Kasse ab 2024

Höhere Leistungen ab 2024

Leistungen der Pflegeversicherung wurden lange Zeit trotz Inflation nicht angepasst. Das Pflegegeld ist seit 2017 unverändert geblieben. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) soll hier eine Entlastung bringen: Pflegegeld und Sachleistungen steigen 2024, im zweiten Schritt gibt es dann 2025 auch für viele andere Bereiche Verbesserungen. „Es bleibt aber dabei, die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko“ meint Pflegeberater Bernd Dehen. Während die Beiträge bereits 2023 angehoben wurden, steigen die Leistungen erst ab Januar 2024. Verbesserungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege treten 2025 in Kraft.

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden. Es steigt um 5% ab Januar 2024.

Pflegesachleistung

Wer sich von anerkannten Leistungserbringern ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden unterstützen lässt hat Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese wurden zuletzt 2022 um 5 % erhöht und steigen 2024 nochmals um 5% an.

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegegeld
(bisher)
332
(316)
573
(545)
765
(728)
947
(901)
Sachleistung
(bisher)
761
(724)
1432
(1363)
1778
(1693)
2200
(2095)
Expertentipp:

Rechtzeitig Hilfe zur Entlastung von Angehörigen nutzen:

40% Pflegegeld im Grad 3 umwandeln: 343,80€ ausbezahlt und monatlich zusätzlich 572,80 € Alltagshilfe

Bernd Dehen

ist exam. Altenpfleger und Pflegeberater bei der
Pflegix GmbH

Finanzielle Belastung der Heim-bewohner steigt kontinuierlich

Stationäre Pflege

Leistungszuschüsse 2024

Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) aus 2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegeheimbewohner. Der Eigenanteil im Vergleich zum Vorjahr stieg im ersten Jahr des Aufenthalts bundesweit im Durchschnitt um 348 Euro.

2.685€ Eigenbeteiligung* in NRW

Das Leben im Pflegeheim ist teuer geworden. Grund sind die steigenden Personal- und Betriebskosten. „Es kann aber nicht sein, dass Kostensteigerungen im größten Teil von Pflegebedürftigen geschultert werden müssen“ sagt Pflegeexperte Wötzel. 
*durchschnittlicher Eigenanteil in NRW im ersten Jahr, inkl. Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Leistungszuschuss für das Pflegeheim

Schon 2022 wurden Leistungszuschüsse in Heimen eingeführt. Diese beziehen sich auf die s.g. EEE (Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile). Das ist der Teil der reinen Pflegekosten, die nicht von der Pflegekasse gezahlt werden und vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen ist. In NRW lagen diese zuletzt bei ca. 1150€. Je nach Verweildauer wird darauf ein Zuschuss von der Pflegekasse übernommen. Dieser steigt ab 2024 von 5% auf 15% im ersten Jahr. Auch die Zuschüsse der weiteren Jahre wurde um je 5% angehoben. Die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind weiterhin selbst zu tragen.

Expertentipp:

Hebelwirkung durch Umwandlung von Pflegegeld nutzen:

Überlastung von Angehörigen ist oft Grund des Heimeinzuges. Wer vorsorgt kann länger zu Hause gepflegt werden.

Thomas Wötzel

Pflegeexperte und Geschäftsführer der Pflegix GmbH

Leichterer Zugang zur REHA für pflegende Angehörige

Entlastung für Angehörige

REHA und Arbeizsverhinderung

Pflegepersonen geraten leicht an den Rand der Erschöpfung. Wird dann Rega nötig wollen viele ihren pflegebedürftigen Angehörigen gern mitnehmen.“ weiß die Pflegebe-raterin Natalie Zurkova. Das neue Gesetz regelt jetzt ausdrücklich, dass die Pflegekasse ab 1. Juli 2024 die Kosten dafür übernimmt. So besteht ein Anspruch zur Aufnahme in einer Reha-Einrichtung auch dann, wenn die Krankenkasse die Kosten dafür
nicht übernimmt. „Voraussetzung ist, dass die Versorgung dort sicher-gestellt ist, unter Umständen auch durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst“, so Zurkova. “Dann zahlt die Pflegekasse die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Transportaufwendungen“. Das macht es erholungsbedürftigen Angehörigen deutlich leichter, Kur und Reha wahrzunehmen und sich so auch um ihre eigene Gesundheit zu kümmern.

Pflegeunterstützungsgeld

Bei plötzlich auftretenden Pflegefall oder Verschlechterung der Pflegesituation, haben Angehörige das Recht nun jährlich 10 Tage der Arbeit fernzubleiben. Dafür gibt es Lohner-satzleistungen in der Regel 90% des ausgefallenden Netto-Lohns. „Bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind es sogar 100%“ erläutert die Expertin Zurkova.

Expertentipp:

Pflegekurse nutzen um Belastung zu mindern:

Jeder der an der Pflege von Angehörigen interessiert ist, hat Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse (§45 SGB XI)

Natalie Zurkova

ist exam. Krankenschwester und Pflegeberaterin bei der Pflegix GmbH

Die Entwicklungen und Ereignisse im Jahr 2025

Dynamisierung aller Leistungen

Dynamisierung der Leistung

Um steigende Kosten zukünftig zu mindern, sieht die Pflegereform eine „Dynamisierung“, also ein regelmäßiges Ansteigen der Leistungen für die Zukunft vor. Mehr Pflegebedürftige, höhere Löhne, dazu die Inflation: Die Kosten der Pflege und Betreuung werden auch in den kommenden Jahren weiter steigen. Um dem Rechnung zu tragen, sind im PUEG bereits Leistungserhöhungen für die Zukunft fest eingeplant.

4,5% Steigerung ab Januar 2025

Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen um 4,5%. „Dies gilt auch für Pflegegeld, Entlastungs-betrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege, Tages- & Nachpflege, Wohngruppenzuschlag, Pflegehilfsmittel, Wohnraum verbessernde Maßnahmen und DIPA´s.“ so die Expertin Frau Bank.

Inflationsausgleich ab 2028

Ein nächster Erhöhungsschritt für sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung ist für 2028 geplant. Hier steht die genaue Größenordnung noch nicht fest, denn die weitere Entwicklung der Preise soll Berücksichtigung finden. Dafür wird die kumulierte Kerninflationsrate der drei vorausgegangenen Kalenderjahre zugrunde gelegt. Der Anstieg darf jedoch nicht stärker ausfallen als die Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer im selben Zeitraum.

Expertentipp:

Pflegekurse nutzen um Belastung zu mindern:

Die Pflegeversicherung bleibt auch in Zukunft eine Teilkasko. Wer hohe Belastungen im Alter vermeiden will, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen

Angela Bank

Pflegefachkraft und Teamleitung der Pflegix GmbH

Mitte 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege endlich vereint!

Gemeinsames Budget für Vertretung in der Pflege

Wenn pflegende Angehörige eine Vertretung benötigen, weil sie vorübergehend verhindert oder krank sind, gelten komplizierte Regelungen: Es gibt zwei unterschiedliche Budgets, eines für die Verhinderungspflege zu Hause und eines für die Kurzzeitpflege im Pflegeheim. Während Leistungen der Verhinderungspflege vollständig auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden, gilt dies umgekehrt nur für einen Teilbetrag. Hinzu kommt, dass der Leistungsanspruch wegen fehlender Kurzzeitpflegeplätze oft nicht mit der Abwesenheit der Angehörigen über-eingebracht werden kann und Abzüge im Pflegegeld drohen.

Flexibles Budget für die Vertretung

Durch das PUEG werden die lange bekannten Hindernisse jetzt angegangen. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst.

539 EURO pro Kalenderjahr

Damit können Pflegebedürftige bis zu 3539 EURO pro Kalenderjahr flexibel für die beiden Möglichkeiten einsetzen und die komplizierten Übertragungsregeln entfallen.

Angehörige weiter benachteiligt

Bereits heute erhalten Angehörige die verwandt oder verschwägert sind, nur maximal das 1,5 fache des Pflegegeldes für die Vertretung der Pflegeperson. Im Pflegegrad 2 sind das 474 Euro im Jahr. Eine Pflege oder Betreuungsdienst kann jährlich bereits heute bis zu 2418 Euro an Leistungen erbringen.

Expertentipp:

Alltagshilfe mit Vertrag statt Aufwandsentschädigung:

Ehrenamtliche Helfer können eine steuerfreie Aufwandsentschädigung aus dem Pflegegeld erhalten. Wer dies regelmäßig macht, kann z.B. mit einem Minijob in der Alltagshilfe steuerliche Probleme und Zuzahlungen vermeiden

Neues bei der Pflegebegutachtung

Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

So können Sie sich vorbereiten

Seit 1. Oktober 2023 wurde der §18 des Sozialgesetzbuches XI neu gefasst. Änderungen betreffen vor allen Pflegekassen und Prüfer, für die Antragsteller ändert sich nicht viel.

Höherstufung auch telefonisch

Um die Pflegebegutachtung zu er-leichtern soll diese in bestimmten Fällen auch telefonisch möglich sein. Ausgeschlossen ist dies bei der Begutachtung von Kindern, der Erstbegutachtungen und bei Widerspruchsverfahren.

Hohe Fehlerquote bei Gutachten

Pflegebedürfige werden oft in zu niedrige Pflegegrade eingestuft und erhalten dadurch geringere finanzielle Leistungen. Allein 2022 mussten nach Widerspruch fast 55.000 Einstufungen korrigiert werden. „Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dar- gestellt. Sei es aus Scharm oder auch aufgrund einer fehlerhaften Selbst-einschätzung“ so Pflegeberaterin Pelyhe. Schauspielern, um die Situation schlechter darzustellen ist nicht zu empfehlen. „Gutachter:innen sind erfahren in der Prüfungssituation und stellen dies schnell fest“.

Expertentipp:

Gut vorbereitet werden Fehleinschätzungen vermieden:

Unterlagen bereitlegen:

  • Entlassungs- und Arztberichte
  • Medikamentenplan, Hilfsmitelliste
  • Pflegetagebuch und eigene Notizen
  • Behindertenausweis (falls vorhanden)

Pflegeperson sollte dabei sein:

  • Aussagen zur Bewältigung von bestimmten Alltagssituationen
  • Hinweise zum Verlust von Fähigkeiten und der Selbständigkeit

Susann Pelyhe

Pflegeberaterin und Pflegefachkraft bei der Pflegix GmbH

1 Kostenfreie Erstberatung für Neukundinnen & Neukunden

Das möchten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen

Standardfragen

Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.

Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.

Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.

Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.

Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.

Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.

Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.

In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.

Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.

Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.

Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.

Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.

Wir haben Zeit für Sie

Wir helfen Ihnen gerne weiter

0234 - 5200 7440

01577 – 80 000 80