Pflegedienste sind das Bindeglied zwischen Arzt und Familie und erbringen spezialisierte Fachleistungen

Immer wenn es um medizinisch komplexe Versorgung geht, bei der sowohl ärztliche Therapieanweisungen als auch spezialisierte Grundpflege oder Betreuungen gefragt sind, sollte ein Pflegedienst beauftragt werden. Eine Kombination von Fachleistungen der Krankenversicherung mit Hilfsleistungen der Pflegeversicherung ist möglich.

Behandlungspflege

Prophylaxen

Wohnungsreinigung

Injektion & Medikamente

Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)

Pflegekasse bzw. Krankenkasse übernehmen Leistungen

Pflegedienst

Pflegedienste wurden vor Einführung der Pflegeversicherung ausschließlich durch die Krankenversicherung finanziert. Die Krankenkasse hat strenge Vorgaben für einen Leistunganspruch, welcher ärztlich verordnet und einzeln genehmigt werden muss. Unter „Sicherung des Ziels einer ärztlichen Behandlung“ fallen z.B. Wundverbände, Vitalwertkontrolle, Injektionen und Medikamentengaben.

Auch weitere Spezialisierungen wie Soziotherapie bei psychischer Erkrankung und Palliativversorgung bei nicht heilbaren fortschreienden Erkrankungen sind oft Inhalt der Angebote. Darüber hinaus werden aber auch Leistungen der Grundpflege zur Verkürzung und Vermeidung von Krankenhausaufenthalten z.B. nach ambulanten OP´s durchgeführt.

Wir unterstützen Sie in der ambulanten Betreuung und helfen deutschlandweit Senioren und Familien im Alltag
Anerkannt nach § 45a SGB XI: Für Senioren ab Pflegegrad 1 übernehmen wir die Bürokratie und rechnen mit Ihrer Pflegekasse in unseren Betreuungsgebiet ab.
Unser Betreuungsdienst kann bereits ab 1 Stunde / Woche gebucht werden. Unverbindliche Kontaktaufnahme Mo.-So. von 7-22 Uhr möglich
Unterstützung innerhalb von 48 Stunden finden

In nur 3 Schritten zu Ihrer Hilfe im Alltag

1. Anmelden

Lassen Sie sich von unserem Care-Team beraten oder erstellen Sie unverbindlich in nur 1 Minute einen kostenfreien Account.

2. Anfrage

Nennen Sie uns Ihre individuelle Anfrage und Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung.

3. Auftrag

Lernen Sie unseren Helfer kennen und beauftragen Sie den ersten Einsatz.

Vorteile für Pflegende Angehörige und Hilfsbedürftige

Professionelle Versorgungsstrukturen wie Pflegedienste können oftmals nur im direkten Pflegeumfeld Haushaltshilfe anbieten. Manchmal werden die typischen Leistungen eines Betreuungsdienstes sogar ganz ausgeschlossen. Pflegix bietet Hilfe mit einem kompetenten Team an Vollzeit- und Teilzeit-Mitarbeitern sowie Netzwerk an Alltagshelfern aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Lösung ist einfach und kostengünstig, und v.a. steht bei uns der Mensch im Mittelpunkt.

Wir haben Zeit für Sie:

Individuelle Hilfe - empathisch, ehrlich, persönlich.
Melden Sie sich für jetzt für mehr Informationen:

0234 – 5200 7440

01577 – 80000 80

Diese Partner vertrauen uns

So vermeiden Sie Zuzahlungen

Antrag auf häusliche Krankenpflege

Leistungen der Pflegedienste verlangen eine ärztliche Verordnung auf einen amtlichen Verordnungsformular. Anspruch hat nur, wer die Maßnahmen nicht selbständig oder von einer im Haushalt lebenden Person erbringen lassen kann.

Die Leistungen sind zeitlich und inhaltlich klar beschrieben und müssen bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Hierzu sind Fristen einzuhalten, sodass vor Leistungsbeauftragung die Verordnung zunächst der Kasse zugesendet werden sollte. Die Suche nach einen Pflegedienst gestaltet sich dabei auch mit einer Bewilligung oft nicht einfach.

Pflegix unterstützt bei der Suche und übernimmt durch das Helfernetzwerk bei Bedarf auch die Hauswirtschaftliche Versorgung.

Kostenfreie telefonische Erstberatung für Neukundinnen & Neukunden

Das möchten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen

Standardfragen

Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.

Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.

Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.

Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.

Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.

Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.

Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.

In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.

Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.

Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.

Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.

Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.

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