Pflegende Angehörige

Unterstützung durch Beratung und Anleitung

 

Unabhängige Beratungsstelle mit pflegefachlicher Kompetenz
Anerkannt von den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW
Individuelle Beratung, hilfreiche Tipps und Informationen erhalten
Direktabrechung über alle Pflegekassen
Wir haben Zeit für Sie

Warum ist unsere Leistung für Sie kostenlos?

Wir sind anerkannt als Betreuungsdienst in NRW. Dadurch ist eine direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Pflege- / Krankenkassen über den Entlastungsbetrag möglich. Wir übernehmen die Bürokratie für Sie.

Haushaltshilfe, Alltagbegleitung ohne Zuzahlung, feste Bezugsperson, freundlich und zuverlässig

Senioren 100% zufrieden, endlich eine zuverlässige Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanziert

Feste Bezugsperson für Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft für Senioren

Bereits ab 2 Stunde/Woche buchbar. Unverbindliche Kontaktaufnahme Mo.-So. von 7-22 Uhr möglich

Unsere Leistungen

in der Pflegeberatung

Beraten und Anleiten


kostenfreie Erstberatung bei Ihnen vor Ort zur Beantragung von Pflegebudgets
Beratungsbesuch nach §37/3 zur Sicherung des Pflegegeldes
Schulung von pflegenden Angehörigen nach §45
umfangreiche Pflegeberatung nach §7a zur Sicherstellung der Versorgungsnetzwerkes
Wohnraumberatung und Pflegehilfsmittelberatung zur Verbesserung der Pflegesituation
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Standardfragen

Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.

Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.

Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.

Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.

Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.

Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.

Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.

In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.

Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.

Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.

Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.

Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.

Wir werden uns schnellstmöglichst bei Ihnen melden

Jetzt Anrufen oder Formular ausfüllen

0234 - 520074 - 46

oder per WhatsApp

01577 - 80 000 80

    Wie können wir Ihnen helfen?*

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