Betreuungsdienst Düsseldorf

Seniorenbetreuung und Haushaltshilfe

 

... hilft Senioren so lange wie möglich in der eigenen Wohnung selbstbestimmt wohnen zu bleiben
... bietet eine feste Bezugsperson, die Senioren im Haushalt unterstützt
... bietet einen persönlichen Pflegeberater, welcher den individuellen Bedarf mit Ihnen im Detail bespricht, die Finanzierung mit der Pflegekasse klärt und jederzeit für Sie ansprechbar ist
... hat eine Zulassung als Angebot zur Unterstützung im Alter
... ist anerkannte Beratungsstelle für alle Pflege- und Krankenkassen
Wir haben Zeit für Sie

Warum ist unsere Leistung für Sie kostenlos?

Wir sind anerkannt als Betreuungsdienst in NRW. Dadurch ist eine direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Pflege- / Krankenkassen über den Entlastungsbetrag möglich. Wir übernehmen die Bürokratie für Sie.

Haushaltshilfe, Alltagbegleitung ohne Zuzahlung, feste Bezugsperson, freundlich und zuverlässig

Senioren 100% zufrieden, endlich eine zuverlässige Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanziert

Feste Bezugsperson für Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft für Senioren

Bereits ab 2 Stunde/Woche buchbar. Unverbindliche Kontaktaufnahme Mo.-So. von 7-22 Uhr möglich

Leistungen

in der Alltagshilfe und unserer Pflegeberater

Haushalt & Alltagshilfe


Haushaltshilfe
Wäsche waschen und Bügeln
Fenster putzen und Grundreinigung
Treppendienst und Blumen gießen
Einkauf und Essen zubereiten
Begleitung zum Arzt
Freizeitaktivitäten
kleinere Gartenarbeiten und Reparaturen

Beraten und Anleiten


kostenfreie Erstberatung bei Ihnen vor Ort zur Beantragung von Pflegebudgets
Beratungsbesuch nach §37/3 zur Sicherung des Pflegegeldes
Schulung von pflegenden Angehörigen nach §45
umfangreiche Pflegeberatung nach §7a zur Sicherstellung der Versorgungsnetzwerkes
Wohnraumberatung und Pflegehilfsmittelberatung zur Verbesserung der Pflegesituation
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Standardfragen

Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.

Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.

Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.

Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.

Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.

Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.

Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.

In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.

Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.

Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.

Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.

Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.

Wir werden uns schnellstmöglichst bei Ihnen melden

Jetzt Anrufen oder Formular ausfüllen

0211 - 7561 0610

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