Unserer Erfahrung nach sollten Sie innerhalb von 48 Stunden nach Freischaltung Ihrer Anfrage erste Bewerbungen von Helfern erhalten haben. Sobald sich ein Helfer bei Ihnen bewirbt, informieren wir Sie darüber per Mail. Sie können sich außerdem jederzeit in Ihr Konto einloggen und den Status Ihrer Anfrage überprüfen.
Vereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass auch mehrere Tage oder Wochen nach der Freischaltung noch keine Helfer-Bewerbungen eingehen. Hier lohnt es sich, noch einmal einen Blick in das eigene Profil zu werfen und mögliche Präferenzen der Helfer-Auswahl anzupassen.
Die sogenannten Vertrauenspunkte sind ein Wert, der im Profil jedes Helfers angezeigt wird, mit dessen Hilfe sich die Familien zusätzlich zu allen anderen Angaben auf dem Profil einen Eindruck vom Helfer machen können. Je mehr Vertrauenspunkte ein Helfer hat, desto positiver hat er sich bisher auf unserer Plattform bewährt.
Die Vertrauenspunkte setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:
- Profilangaben (Vollständigkeit des Profils und Upload relevanter Dokumente)
- Nutzerverhalten (Regelmäßigkeit der Einsätze und Dokumentationen)
- Bewertungen von Familien (Anzahl und Qualität)
Wichtig: Es gibt keine maximale Punktzahl, d.h. je mehr Vertrauenspunkte ein Helfer hat, desto höher ist in der Regel auch seine Vertrauenswürdigkeit.
Für die Beendigung einer Zusammenarbeit gilt eine Storno-Frist von 4 Wochen. Bevor Sie eine Zusammenarbeit beenden, bedenken Sie bitte, dass unsere Helfer ihre Kapazitäten planen müssen.
Stornieren Sie eine wiederkehrende Buchung mit einer Frist von weniger als vier Wochen, hat Pflegix Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Zur Zeit bieten wir nur wiederkehrende Buchungen an.
Der Wechsel eines Helfers ist jederzeit kostenfrei möglich, sollte ihnen dieser nicht zusagen.
Die Helfer auf unserer Plattform arbeiten auf selbständiger Basis. Sie nehmen ihre steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen behördlichen Verpflichtungen stets ausschließlich selbst wahr.
Für die Erstattung geben Sie einfach die Gesamtsumme der Aufwendungen in Ihrer Einkommenserklärung an und legen die Rechnungen Ihres Helfers, die wir Ihnen im Auftrag des Helfers schicken, Ihrer Steuererklärung bei.
Tipp: Sie können sich für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen auch einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen und erhalten die Erstattung damit quasi vorab.
Sie können alle Arbeiten, mit denen Sie einen Pflegix®-Helfer beauftragen und die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen.
Die Leistungen müssen dabei haushaltsnah sein, d.h. innerhalb der Wohnung, des Hauses, oder zumindest auf dem dazugehörigen Grundstück. Darüber hinaus können nur Dienstleistungen berücksichtigt werden, soweit sie nicht von der Versicherung erstattet werden.
Ja. Bei Beauftragung Ihres Helfers über Pflegix® profitieren Sie von bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr, denn Sie können alle Aufwendungen mit 20 Prozent steuerlich geltend machen. Dabei reduziert der Abzug nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen, sondern mindert zu 100 Prozent die von Ihnen zu zahlende Steuer und stellt damit eine echte Ersparnis dar.
Die Anmeldung auf der Pflegix-Plattform ist für Sie als Familie kostenfrei.
Erst, wenn eine Zusammenarbeit zustande kommt, entstehen Kosten pro geleisteter Arbeitsstunde Ihres Helfers.
Für Buchungen, die ab dem 01.12.2019 geschlossen wurden, erheben wir eine Servicegebühr von 20 bzw. 30 Prozent (je nach Buchungsart), die bereits im angegeben Stundensatz des Helfers enthalten ist und vor Auszahlung an diesen von Pflegix einbehalten wird. Als Leistungsempfänger zahlen Sie somit nur den im Helferprofil angegebenen Stundensatz - einfach und transparent.
Tagessätze gelten automatisch bei einer Arbeitszeit des Helfers von mehr als 8 Stunden am Stück – es sei denn, es werden andere Regelungen schriftlich vereinbart. Voraussetzung für die Abrechnung des Tagessatzes ist, dass ein Helfer diesen festgelegt hat. Falls nicht, wird immer über den Stundensatz verrechnet.
Nein, das ist nicht möglich. Die Bezahlung eines Helfers erfolgt ab dem 01.12. ausschließlich per Lastschriftverfahren, indem der entsprechende Betrag vom Familien-Konto eingezogen- und abzüglich einer Servicegebühr, die Pflegix einbehält - auf das Helfer-Konto überwiesen wird.
1. Der von Ihnen beauftragte Helfer dokumentiert seine Leistungen über unser System.
Diese dokumentierten Stunden können Sie in den Details Ihrer Buchung einsehen. So haben Sie stets Transparenz über die laufenden Kosten.
2. Am ersten Werktag des Folgemonats stellen wir Ihnen im Namen des Helfers eine Rechnung über seine Leistungen aus und senden Ihnen diese per E-Mail zu. Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch in Ihrem Konto über den Menüpunkt ‘Rechnungen’ einsehen.
3. 48 Stunden nach Rechnungserstellung wird der Zahlungslauf ausgelöst und der entsprechende Betrag per Bankeinzug von Ihrem bei uns hinterlegten Konto abgebucht.
Wichtig: Bitte überprüfen Sie innerhalb dieses Zeitraums die Richtigkeit der Rechnung. Sollten Ihnen Unstimmigkeiten auffallen, melden Sie sich bitte umgehend beim Pflegix-Care-Team.
In Ihrem Pflegix-Profil erhalten Sie unter dem Menüpunkt 'Rechnungen' eine Einsicht über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten. Hier stellen wir Ihnen außerdem Ihre Rechnungen zu Beginn des Folgemonats bereit und informieren Sie darüber zusätzlich per E-Mail.
Wir stellen unseren Helfern frei, ihren Stundenlohn selbst zu wählen. Die Stundensätze variieren je nach Qualifikation, Erfahrung und angebotenen Leistungen des Helfers. Aktuell liegt die Spanne circa zwischen 15 und 30 Euro pro Stunde.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist ein monatlicher Betrag von 125 Euro, der dazu genutzt werden kann pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Er ist eine zweckgebundene Leistung, das heißt der Entlastungsbetrag wird nicht an den Pflegebedürftigen überwiesen, sondern nur von der Pflegekasse erstattet, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen können aktuell nur wenige Helfer auf unserer Plattform den Entlastungsbetrag abrechnen. Im Einzelfall sollte diese Möglichkeit individuell mit dem Helfer sowie der zuständigen Pflegekasse geklärt werden. Unser Team steht hier sehr gerne unterstützend zur Seite.
Pflegegeld
Wer gewisse Regeln einhält, bekommt das Pflegegeld ohne Kürzungen weiter ausbezahlt. So hat der Bezug von stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden täglich) keinerlei Einfluss auf das Pflegegeld, bei tageweiser Verhinderungspflege (8 Stunden und mehr) wird das Pflegegeld für die Zeit der Verhinderungspflege hingegen gekürzt. Sie sollten also nach Möglichkeit pro Tag nicht mehr als 7 Stunden und 59 Minuten Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um eine Kürzung des Pflegegelds zu vermeiden.
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen nach §36 bleiben von der Verhinderungspflege unberührt, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es auch bei vollem Bezug von Pflegesachleistungen noch Pflegepersonen für eine ausreichende Versorgung der Pflegebedürftigen braucht.
Es gibt nur zwei Voraussetzungen für den Bezug der Verhinderungspflege:
1. Es muss eine Pflegeperson geben, die den Pflegebedürftigen im Alltag pflegt und die es während der 'Verhinderung' zu vertreten gilt und die bei der Pflegeversicherung gemeldet ist. Pflegepersonen können Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder ehrenamtliche, nicht erwerbsmäßig tätige Personen sein, die (in der Regel) mindestens einmal pro Woche beim Pflegebedürftigen tätig sind.
2. Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor dem erstmaligen Leistungsbezug der Verhinderungspflege mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass es immer die gleiche Pflegeperson gewesen sein muss.In diesem Rahmen werden jährlich bis zu 1.612 Euro oder 2.418 Euro (bei Kombination mit dem Budget der Kurzzeitpflege) von der Pflegekasse übernommen, wenn Sie über Pflegix® die Unterstützung eines erwerbsmäßig tätigen Helfers beanspruchen.
Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine sogenannte Erstattungsleistung, d. h. die für Sie angefallenen Kosten werden nachträglich durch die Pflegeversicherung oder Krankenkasse erstattet. Der erste Schritt für den Erhalt dieser Leistungen ist es, einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen, den Sie bei Ihrer zuständigen Kranken- oder Pflegekasse erhalten. Der Antrag ist jedoch keine Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen, das heißt, auch im Nachhinein kann das Geld noch ausbezahlt werden. Bitte beachten Sie weitere Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Verhinderungspflege.
Für den Anspruch auf Pflegegeld gelten folgende Bedingungen:
1. Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad haben
2. Es muss sich um häusliche Pflege handeln
3. Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde oder Bekannte durchgeführt werden, die nicht (!) erwerbsmäßig tätig sind
Nach §70 SGB XII (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) können Menschen Hilfe zur Haushaltsführung erhalten, die wegen des Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt eigenständig zu führen. Dadurch soll ein längerer Verbleib im eigenen Haushalt ermöglicht- und eine teurere Heimaufnahme vermieden werden.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Haushaltshilfe nicht übernimmt, können diese Hilfen beim Sozialamt beantragt werden, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Nach dem Sozialgesetzbuch XII kann eine Haushaltshilfe vom Sozialamt gestattet werden, wenn der Haushalt wesentlich noch allein bewältigt werden kann, aber einzelne Aufgaben, wie zum Beispiel Kochen oder Fenster putzen zu anstrengend geworden sind und Kosten für eine Hilfe nicht aus eigenen Mitteln erbracht werden können. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden: ein eigener Haushalt ist vorhanden, kein anderer Angehöriger kann für den Haushalt sorgen, es ist notwendig und sinnvoll, dass der Haushalt weitergeführt wird, die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig und nicht langfristig. Die letzte Bedingung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.
Wenn wegen einer Krankenhausbehandlung, Operation oder Krankheit die Weiterführung Ihres Haushalts für Sie nicht mehr selbständig möglich ist, haben Sie unter Umständen Anrecht auf die Erstattung von Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe.
Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter der 0234 5200 7440. (***Unsere Telefonzeiten: Mo-Do.: 08:30-19:30, Fr.: 08:00-16:30***).
Die Einbindung aller vorhandenen Zuschuss- und Fördermöglichkeiten ist ein fester Bestandteil der Leistungen der Pflegix-Plattform. Dadurch werden die individuellen Leistungen unserer Helfer für die Familien bezahlbarer und teilweise sogar komplett erstattet.
Sehen Sie sich auch die weiteren Punkte in unseren FAQ an, welche Kosten die Krankenkassen übernehmen und ob Sie Verhinderungspflege erhalten können oder Anspruch auf einen Entlastungsbetrag haben.
Die Zusammenarbeit mit Ihrem Helfer hat Ihnen gut gefallen? Dann lassen Sie ihn und andere Familien das wissen.
Im Laufe Eurer Zusammenarbeit bekommen Sie die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit Ihrem Helfer in regelmäßigen Abständen zu bewerten. Wenn Sie sich in Ihr Profil einloggen, werden Sie aufgefordert, eine Bewertung abzugeben. Ihre Bewertungen sind später im Profil des Helfers sichtbar und dieser wird entsprechend per E-Mail über Ihre Bewertung informiert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die personenbezogenen Daten unserer Helfer nicht an Dritte weitergeben dürfen. Sobald Sie die Bewerbung eines Helfers annehmen, können Sie persönliche Daten wie die Adresse oder Telefonnummer individuell mit Ihrem Helfer austauschen.
Sollten Sie noch Fragen zu den Abläufen auf unserer Plattform haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da. Unser Care-Team erreichen Sie montags bis freitags telefonisch unter der
0234-5200 7440 oder per Mail an hallo@pflegix.de.
Ihre Anfrage ist für eine Dauer von 30 Tagen aktiv und für Helfer in der Nähe sichtbar. Sollten Sie keine weiteren Bewerbungen von Helfern wünschen, können Sie Ihre Anfrage in Ihrem Konto über den Menüpunkt "Meine Anfragen" > 'Anfrage deaktivieren' inaktiv schalten.
Den aktuellen Status Ihrer Anfrage können Sie in Ihrer Konto-Übersicht oder unter dem Menüpunkt "Meine Anfragen" einsehen.
Hier haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre persönlichen Angaben anzupassen und können Ihre Anfrage auch vor Ablauf der Frist um weitere 30 Tage verlängern oder deaktivieren.
Wenn Sie eine Helfer-Bewerbung annehmen, wird gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung die Chat-Funktion freigeschaltet, über die Sie sich mit ihrem Helfer austauschen- und einen ersten Termin für ein persönliches Kennenlernen verabreden können.
1) Sobald sich ein neuer Helfer bei Ihnen beworben hat, erhalten Sie eine E-Mail von uns. Darüber hinaus können Sie den Status Ihrer Anfrage jederzeit auch in Ihrer Konto-Übersicht einsehen.
2) Bei Ihnen eingegangene Helfer-Bewerbungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Meine Anfragen". Hier haben Sie die Möglichkeit, über den Button ‘Profil ansehen’ den Bewerbungstext eines Helfers einzusehen und sich so einen ersten Eindruck zu verschaffen.
3) Über den Button ‘Annehmen’ können Sie die Bewerbung des Helfers akzeptieren und mit der Bestätigung Ihrer Buchung eine verbindliche Zusammenarbeit starten. Über die nun freigeschaltete Chat-Funktion können Sie sich mit dem Helfer besprechen und einen Termin für ein Kennenlernen vereinbaren.
4) Mit der Annahme einer Helfer-Bewerbung werden gleichzeitig alle weiteren Bewerbungen, die Sie von anderen Helfern erhalten haben, abgelehnt.
Unter dem Menüpunkt "Meine Anfragen" finden Sie eine Übersicht über offene, bei Ihnen eingegangene Helfer-Bewerbungen. Hier haben Sie die Option, sich ein Helfer-Profil näher anzusehen oder auch direkt einen Helfer auszuwählen und mit der Buchungsbestätigung eine verbindliche Zusammenarbeit zu starten.
Gleichzeitig mit der Auswahl eines Helfers wird die Chat-Funktion gestartet, über die Sie sich nun gemeinsam austauschen- und ein erstes Kennenlerngespräch verabreden können.
Selbstverständlich. Zunächst einmal geben Sie bereits in Ihrer Profilbeschreibung an, welche Unterstützung Sie wann und wo benötigen und können hier auch persönliche Präferenzen in Bezug auf den gewünschten Helfer festlegen, wie z.B. das Geschlecht oder spezifische Sprachkenntnisse.
Nach der Veröffentlichung Ihrer Anfrage ist diese dann für Helfer in Ihrer Nähe sichtbar und sie können sich darauf bewerben.
Natürlich liegt die Entscheidung schlussendlich bei Ihnen, ob Sie eine Helfer-Bewerbung annehmen möchten oder nicht.
Nach der Freischaltung ist Ihre Anfrage für 30 Tage auf unserer Plattform aktiv und für Helfer in der Nähe sichtbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird diese automatisch inaktiv geschaltet und kann anschließend von Ihnen wieder aktiviert werden.
Sie können Ihre Anfrage außerdem jederzeit vor Ablauf der Frist um weitere 30 Tage verlängern, deaktivieren oder neu einstellen.
Unserer Erfahrung nach sollten Sie innerhalb von 48 Stunden nach Freischaltung Ihrer Anfrage erste Bewerbungen erhalten haben. Wir informieren Sie per Mail, sobald sich ein Helfer bei Ihnen bewirbt. Sie können sich außerdem jederzeit in Ihr Konto einloggen und den Status Ihrer Anfrage überprüfen.
Wenn sich ein Helfer auf Ihre Anfrage bewirbt, informieren wir Sie darüber per E-Mail. Alternativ können Sie eingegangene Bewerbungen auch jederzeit in Ihrem Pflegix-Konto unter dem Menüpunkt ”Meine Anfragen” einsehen.
Gefällt Ihnen die Bewerbung eines Helfers, können Sie den Helfer auswählen und damit eine verbindliche Zusammenarbeit starten. Wir wünschen viel Erfolg!
Das ist ganz einfach:
1. Erstellen Sie über diese Seite ein Familien-Profil.
2. Lassen Sie Ihre Angaben durch unser Care-Team überprüfen.
3. Sind Ihre Angaben vollständig, wird Ihr Profil im Anschluss freigeschalten und Ihre
Anfrage aktiviert. Diese ist dann für 30 Tage auf unserer Plattform sichtbar. Helfer
in Ihrer Nähe können die Anfrage sehen und sich darauf bewerben.
Sie haben noch Fragen zur Registrierung? In unserem Magazin erklären wir Ihnen, wie Sie als Familie in 5 einfachen Schritten Hilfe finden können.
Die Benachrichtigungen per E-Mail bieten für unsere Nutzer den Vorteil, stets über Aktualisierungen von Pflegix, Aktivitäten und Anfragen anderer Nutzer sowie Nachrichten im Chat informiert zu werden.
Wer dennoch keine Benachrichtigungen per E-Mail erhalten möchte, kann diese in den Mails im Postfach selbst über den Button “Abmelden” deaktivieren oder auch über das Benutzerkonto im Profil unter "Mein Konto" > 'Einstellungen' ausschalten.
Alternativ kann unser Care-Team die Benachrichtigungsfunktion auch unter Angabe der E-Mail-Adresse deaktivieren.
Unter https://www.pflegix.de/login kann das Nutzer-Passwort über den Button "Passwort vergessen?" zurückgesetzt werden.
Probleme bei der Anmeldung können verschiedene Ursachen haben. Folgende Lösungsansätze können hier weiterhelfen:
- Browser wechseln (Pflegix funktioniert am besten auf diesen Browsern: Firefox, Chrome, Safari)
- auf ein anderes Gerät wechseln
- Seite neu laden
- Gerät neu starten
Falls keiner der oben genannten Vorschläge funktionieren sollte, raten wir unseren Nutzern, per Mail an hallo@pflegix.de oder telefonisch über die 0234-5200 7440 mit uns Kontakt aufzunehmen.
Selbstverständlich. Sicherheit und Vertrauen sind für uns von hoher Bedeutung.
Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, fragen wir nur die Informationen von unseren Nutzern ab, die wir auch wirklich benötigen.
Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix-Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.
Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.
Die Sicherheit der auf unserer Plattform registrierten Familien und Helfer hat für uns höchste Priorität. Daher implementieren wir eine Reihe von Maßnahmen, Prozessen und Verhaltensregeln, die eine sichere und vertrauenswürdige Interaktion zwischen den Familien und Helfern ermöglichen.
Im Zentrum unserer Bemühungen stehen unsere eigens entwickelten Vertrauenspunkte, mittels der wir die Vertrauenswürdigkeit einzelner Nutzer in einem einzelnen Wert abbilden möchten.
Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrer Sicherheit oder der unserer Plattform haben, steht Ihnen unser Care-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Nicht immer stimmt die Chemie zwischen Familien und Helfern oder es gibt Herausforderungen in der inhaltlichen oder zeitlichen Organisation des Auftrags. Das gehört dazu und da Helfer und Familien bei Pflegix selbst bestimmen können, mit wem sie zusammenarbeiten wollen, ist es völlig in Ordnung, wenn Sie der anderen Partei offen und ehrlich absagen. Bitte wählen Sie für Ihre Absage eine persönliche und freundliche Form.
Um die Zusammenarbeit formell zu beenden, gehen Sie wie folgt vor:
1. Loggen Sie sich in Ihr Pflegix-Konto ein und wählen Sie links im Reiter den Menüpunkt "Buchungen" aus.
2. Wählen Sie nun die Buchung aus, die Sie beenden möchten und klicken Sie hier auf "Buchungsdetails".
3. Wählen Sie ganz unten die Option 'Zusammenarbeit beenden'.
4. Geben Sie im nächsten Schritt einen Grund an, warum Sie die Zusammenarbeit beenden möchten.
5. Klicken Sie auf den Button 'Auftrag wirklich beenden'.
Im Anschluss werden beide Parteien per E-Mail über die Beendigung der Zusammenarbeit informiert. Danach besteht noch 24 Stunden die Möglichkeit, sich im Chat miteinander auszutauschen und eventuelle Rückfragen zu klären.
Ein Dienstleistungsvertrag entsteht automatisch, wenn sich eine Familie über unsere Plattform für einen Helfer entscheidet.
Der Helfer erbringt dann basierend auf der Anfrage der Familie die gewünschten Leistungen. Die Buchungsdetails entsprechen einer schriftlichen Dokumentation der Dienstleistung, es ist folglich kein gesonderter Vertrag erforderlich.
Familien können Hilfsbedürftige, wie beispielsweise Senioren, Pflege- und Betreuungsbedürftige oder deren Angehörige, aber auch junge Familien mit Kindern und andere Personen mit Unterstützungsbedarf sein. Sie brauchen Hilfe in der Pflege oder Betreuung? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Unterstützung über Pflegix erhalten können.
Unter unseren Helfern befinden sich eine Vielzahl von examinierten Pflegefachkräften und Pflegehelfern, zertifizierten Seniorenbetreuern und -begleitern, aber auch Alltagshelfern und Haushaltshilfen mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Senioren und hilfsbedürftigen Menschen. Sie übernehmen in selbständiger, gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit Aufgaben, die üblicherweise von Familienmitgliedern erledigt werden. Dies kann im Haushalt, in der Betreuung und Begleitung, oder, bei entsprechender Qualifikation, auch im Bereich der Grundpflege sein. So vielfältig wie die Aufgaben sind, sind auch die Profile unserer Helfer.
Du möchtest auch Helfer bei Pflegix werden? Wir erklären Dir, wie Du Dich als Helfer bei Pflegix registrieren kannst.
Im Anschluss an jeden Einsatz dokumentiert der Helfer seine erbrachte Leistung in Form einer Stundendokumentation über die Pflegix-Plattform. Auf Grundlage dieser manuellen Zeiterfassung erfolgt am ersten Werktag des Folgemonats eine Rechnungsstellung an die Familie. Dieser Betrag wird anschließend durch unseren externen Zahlungsdienstleister vom Familien-Konto eingezogen und an den Helfer unter Abzug der Pflegix-Servicegebühr ausgezahlt.
Die Anmeldung auf unserer Plattform ist für Helfer und Familien kostenfrei. Erst, wenn eine Zusammenarbeit gestartet wird, entstehen für die Familie Kosten pro geleisteter Arbeitsstunde des Helfers. Für Buchungen, die ab dem 01.12.2019 geschlossen wurden, erheben wir eine Servicegebühr von 20 bzw. 30 Prozent (je nach Buchungsart), die bereits im jeweils angezeigten Stundensatz des Helfers enthalten ist und vor Auszahlung an diesen von Pflegix einbehalten wird.
Helfer und Familien profitieren gleichermaßen von der Abwicklung über unsere Plattform. So haben Helfer beispielsweise während ihrer Arbeit die Deckung unserer Haftpflichtversicherung und rechtliche Probleme werden vermieden, die im Zusammenhang mit einer Schwarzbeschäftigung auftreten können.
Wir stellen jeden Monat über die erbrachten Arbeitsleistungen eine ordnungsgemäße Rechnung an die Familie. Die Familie kann diese Leistungen dann steuerlich geltend machen und ggfs. auch von der Kranken- oder Pflegekasse erstatten lassen. Gleichzeitig stehen wir Helfern und Familien vermittelnd zur Seite, sollte es mal zu einem Konflikt kommen.
Pflegix ist bereits deutschlandweit aktiv und befindet sich in der stetigen Ausweitung seines Helfer-Netzwerks.
Auf unserer Startseite finden Sie unten eine Liste der Städte, in denen unser Netzwerk am meisten verbreitet ist.
Die Pflegix GmbH ist ein junges, innovatives Startup-Unternehmen aus dem Ruhrgebiet.
Wir, das sind die Gründer Andreas Helget und Tim Kahrmann, haben unser Unternehmen im September 2016 in Zusammenarbeit mit dem Department für Pflegewissenschaften der Universität Witten/Herdecke sowie dem Lehrstuhl für Künstliche Intelligenz an der Technischen Universität Dortmund gegründet. Dies mit dem Ziel, die Pflege in Deutschland mit frischen Impulsen zu beflügeln und ein großes Netzwerk der Hilfe zu schaffen.
Zusammen mit unserem fleißigen Team treiben wir diese Mission in unserem Büro in der Bochumer Innenstadt voran. Wir versuchen jeden Tag, unsere Plattform und Dienstleistungen ein Stückchen besser zu machen, damit mehr Menschen zusammenfinden und wir ihnen mit unseren Angeboten bestmöglich bei der Zusammenarbeit zur Seite stehen.
Hier finden Sie mehr Informationen über uns: https://www.pflegix.de/unternehmen
Über Pflegix® können unterschiedliche Dienstleistungen aus folgenden Bereichen angeboten und gebucht werden:
Gesellschaft & Betreuung
Transport & Begleitung
Aktivierung & Bewegung
Mahlzeiten & Getränke
Grundpflege
Einkäufe & Erledigungen
Haushalt & Wäsche
Technik-Hilfe
*Zu beachten gilt, dass die Grundpflege nur durch qualifiziertes Personal (mindestens Ausbildung zur Pflegehilfskraft) ausgeführt werden darf und ausdrücklich keine medizinischen Maßnahmen (z.B. bei Dekubitus, Kontrakturen, Obstipation, Pneumonie, Moor, Thrombose) durchgeführt werden dürfen.
Pflegix ist eine digitale Vermittlungsplattform für Pflege, Betreuung und Alltagshilfe.
Zum einen können Familien über unsere Plattform eingeben, welche Hilfe sie wann und wo benötigen und Helfer in ihrer Nachbarschaft beauftragen.
Zum anderen haben Helfer die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen im Haushalt, in der Betreuung und Begleitung oder (bei entsprechender Qualifikation) auch im Bereich der Pflege über die Plattform anzubieten und sich so neue, attraktive Verdienstmöglichkeiten zu erschließen.
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