Bei Pflegix ist jeder willkommen! Dadurch darfst Du auch als Arbeitssuchender einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen. Diese darf jedoch 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten und muss dem Arbeitsamt bei Aufnahme gemeldet werden. Es bleiben Dir 165 Euro Monatseinkommen anrechnungsfrei.
Möchtest Du Dir als Student etwas dazuverdienen, bist Du wie jeder andere Selbstständige zur Anmeldung Deiner Selbstständigkeit beim Gewerbe- bzw. Finanzamt verpflichtet. Außerdem solltest Du monatlich nicht mehr als 450 Euro dazuverdienen, um bei Erhalt von BaFöG etwaige Abzüge zu vermeiden.
Auch als Rentner kannst Du in der Pflege, Betreuung und Alltagshilfe beschäftigt sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich allerdings, je nachdem welche Form der Rente Du beziehst. So macht es etwa einen Unterschied, ob Du die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehst, eine Früh- oder Erwerbsminderungsrente erhältst. In jedem Fall solltest Du Kontakt mit Deiner Krankenkasse aufnehmen und Dich über Hinzuverdienstgrenzen und die erlaubte monatliche Stundenanzahl informieren.