Kann ich bei Pflegix haupt- und nebenberuflich arbeiten?

Die meisten unserer Helfer arbeiten nebenberuflich selbständig. Es gibt aber durchaus immer mehr Helfer, die in ihrem Hauptberuf selbstständig in der Pflege oder Betreuung tätig sind. Dir stehen also alle Möglichkeiten offen.

Viele starten erst einmal mit einem Kleingewerbe/Nebengewerbe, um zunächst in die Selbständigkeit „hineinzuschnuppern“. Für beide Varianten gibt es jedoch Besonderheiten, die Du beachten solltest. Bitte informiere Dich vor dem Start in die Selbständigkeit bei den zuständigen Behörden, Deinem Steuerberater oder Deinem zuständigen Finanzamt.

Wann gelte ich als haupt- oder nebenberuflich selbständig?
Für die Einstufung als haupt- oder nebenberuflich selbständig sind vor allem die Einkommenshöhe sowie der zeitliche Aufwand ausschlaggebend.
Wenn also Deine selbständige Tätigkeit den Mittelpunkt Deines Erwerbslebens darstellt und diese Deine Haupteinnahmequelle ist, giltst Du als hauptberuflich selbständig. Folgst Du demgegenüber einer regulären Beschäftigung in Festanstellung und generierst nebenbei selbständige Einkünfte, so besteht eine selbstständige Nebentätigkeit.
Ein grober Richtwert ist hier die 20-Stunden-Regel. Bist Du mehr als 20 Stunden pro Woche selbständig tätig, giltst Du als hauptberuflich selbständig. Beträgt Deine wöchentliche Selbständigkeit jedoch unter 20 Stunden, giltst Du in der Regel als nebenberuflich selbständig.

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