Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bezeichnet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bei pflegebedürftigen Personen und sichert diesen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen entsprechenden Antrag bei ihrer Pflegekasse einreichen. Im Anschluss daran erfolgt eine Untersuchung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten), der die noch vorhandene Selbstständigkeit der Antragsteller prüft.

Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger der Antragsteller ist, desto weniger Punkte erhält er, was zu einem niedrigeren Pflegegrad führt. Für die Einstufung in Pflegegrad 1 müssen bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkte ermittelt werden. Dieser Grad der Beeinträchtigung sichert den Betroffenen entsprechende Pflegeleistungen zu, um ihre Selbstständigkeit bestmöglich zu unterstützen.

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