Pflegegrad 2


Um den Pflegegrad 2 zu erhalten und die entsprechenden Pflegeleistungen zu sichern, müssen Versicherte eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nachweisen.

Dies erfolgt durch Gutachter der Pflegekasse, die im Auftrag des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers in Bezug auf körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen untersuchen.

Die Gutachter vergeben Punkte entsprechend dem Grad der (Un-)Selbstständigkeit, die als Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad dienen. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte erhält er, was zu einem höheren Pflegegrad führt.

Für die Zuteilung von Pflegegrad 2 ist die Voraussetzung, dass bei der Begutachtung zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermittelt werden. Dieser Pflegegrad ermöglicht den Betroffenen den Zugang zu spezifischen Pflegeleistungen, die darauf abzielen, ihre Selbstständigkeit bestmöglich zu fördern und zu unterstützen.

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