Pflegegrad 2


Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter der Pflegekasse ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen.

Die Gutachter vom sogenannten Medizinischen Dienst oder Medicproof berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers – in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Dabei vergeben sie je nach (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die als Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads dienen. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er.

Die Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 27 und unter 47,5 Punkten ermittelt werden.

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