Pflegegrad 4


Pflegegrad 4 kennzeichnet die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bei pflegebedürftigen Personen und gewährleistet diesen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Im Anschluss daran erfolgt eine Untersuchung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei privat Versicherten, um die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers zu bewerten.

Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Je geringer die Selbstständigkeit eines Antragstellers ist, desto mehr Punkte erhält er, was zu einem höheren Pflegegrad führt. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden. Dieser Pflegegrad stellt sicher, dass Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen die notwendige umfassende Pflege und Unterstützung erhalten, um ihre Selbstständigkeit bestmöglich zu bewahren.

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