Pflegegrad 5


Pflegegrad 5 wird von Pflegekassen an ihre Versicherten vergeben und kennzeichnet die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Dieser Grad ermöglicht die Genehmigung der umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse.

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Versicherte oder deren Angehörige zuerst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse einreichen. Im Anschluss daran erfolgt eine Untersuchung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten), um die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers zu bewerten.

Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Je geringer die Selbstständigkeit eines Antragstellers ist, desto mehr Punkte erhält er, was zu einem höheren Pflegegrad führt. Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte ermittelt werden. Dieser Pflegegrad gewährleistet eine besonders intensive Pflege und Unterstützung, um den Bedürfnissen der stark beeinträchtigten Personen gerecht zu werden.

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