Welchen Anspruch habe ich bei Pflegegrad 1 – 5?

  • Die Pflegekasse zahlt monatliche Leistungen bis zu 125 €. Wird in einem Monat das Budget nicht verbraucht, wird der Betrag angespart.
  • Oft sind noch angesparte Budgets aus dem Vorjahr verfügbar. Achtung diese verfallen aber am 30.06. des Folgejahres.
  • In der Erstberatung werden alle Optionen geprüft und bei Bedarf auch gleich die Anträge auf Höherstufung oder Verhinderungspflege gestellt.
  • Die Budgets bei höheren Pflegegraden sind sogar noch deutlich höher und darüber hinaus wird auch Pflegegeld ausgezahlt.

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